In einem knappen Jahr, nämlich zum 18. Oktober 2018 müssen Vergabestellen ein EU-Vergabeverfahren von ‎A-Z elektronisch durchführen


21.12.2017: Die Zukunft ist papierlos und heißt eVergabe. Statt seitenweise Unterlagen zu blättern sollen die Städte und Gemeinden bei der Auftragsvergabe mit Bits und Bytes arbeiten. Brüssel beabsichtigt, die Arbeitsprozesse weiter zu digitalisieren und hat für EU-weite Vergabeverfahren eine Frist in rasch heranziehender Zukunft gesetzt. Für viele Verwaltungen in Deutschland liegt dieser Zeitpunkt allerdings immer noch weit weg.
Seit diesem Jahr registriert die Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. jedoch bei ihren Schulungsseminaren eine steigende Nachfrage. Kommunen qualifizieren ihr Personal und schaffen sich den für die Durchführung einer elektronischen Vergabe notwendigen Zugang zu einer eVergabe-Software an. Das komplette Dienstleistungspaket zum Thema eVergabe bietet auch die Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. mit der eHAD an, die sich als Bindeglied zwischen Wirtschaft und Verwaltung versteht. Dort unterstützen IT-Spezialisten die kommunalen Partner bei der Umstellung und Durchführung.

Die positiven Aspekte der Digitalisierung sind schnell erläutert: Vergabestellen sparen Papier, Zeit und Geld. Ausschreibungsprozesse laufen insgesamt schneller, weil das Verfahren standardisiert und rechtssicherer über die Software abgebildet werden kann. Beispielsweise können Angebotsdaten automatisch berechnet werden. Der Auftraggeber kann sich durch das Verfahren führen lassen oder mit weniger Unterstützung einen kleineren Auftrag vergeben. Bieter können elektronische Angebote bis zur letzten Minute der laufenden Angebotsfrist abgeben und das Versendungsrisiko minimieren. Unterschriftspflichten entfallen im Rahmen der eVergabe grundsätzlich.
Metropolen wie Frankfurt am Main zeigen sich gern als moderne Verwaltung, die die eVergabe längst in ihre Prozesse integriert haben. Doch auch kleine Kommunen oder Eigenbetriebe haben sich und ihre Bieter schon vor Jahren in Pionierarbeit erfolgreich auf eVergabe eingelassen. Der Umstellungsprozess wird auch im Unterschwellenbereich durch entsprechende Regelungen unterstützt: In Hessen dürfen Auftraggeber auch bei kleineren Auftragen unterhalb der Schwellenwerte auf elektronische Signaturen verzichten (vgl. Vergabeerlass Ziff. 1.7, Textform nach § 126b BGB). Die per Gesetz vorgegebenen Sicherheits- und Verschlüsselungstechniken werden durch die Verwendung einer eVergabe-Software vollumfänglich erfüllt. Auf eine klassische Namensunterzeichnung in Form von elektronischen Signaturen kann verzichtet werden, da der Absender der Willenserklärung definiert und seine Erklärung geschützt ist. Damit gilt auch eine den Unterlagen beigefügte Eigenerklärung (z. B. „Eigenerklärung zu Tariftreue-/Mindestlohn“) als unterzeichnet. Elektronische Signaturen sind zukünftig daher die Ausnahme und von Vergabestellen nur noch in Ausnahmefällen zu verlangen.

Der Vergabemanager der eHAD bietet einen weiteren großen Vorteil: Neben dem - vielen schon bekannten – Tool des Vergabemanagementsystems (VMS), welches den Anwender durch einen umfassenden Support bei der Durchführung eines Verfahrens unterstützt, besteht auch die Möglichkeit, einen sogenannten Kurzworkflow (KWF) im System zu nutzen. Auch der KWF bietet alle Voraussetzungen um ein Vergabeverfahren von A-Z elektronisch abzubilden. Im Unterschied zum VMS reduziert sich der KWF aber auf die Darstellung der je nach Verfahrensart notwendigen Verfahrensschritte. Eine umfassende Anleitung und schrittweise Begleitung wie im VMS wird nicht geboten und kann daher zusätzlich Zeit sparen. Vorteil der Anwender der eHAD ist es, dass sie je nach Belieben zwischen der Anwendung des VMS und des KWF wechseln können. Aufgrund dieser Flexibilität, aber auch der Möglichkeit, eine Abrechnung nach Nutzeranzahl oder durchgeführten Verfahren zu wählen, bietet die Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. unterschiedliche Kostenmodelle an, die auf den jeweiligen Bedarf des Auftraggebers abgestimmt werden. Über eine Testplattform können Interessierte die Software vorab ausprobieren. Die Auftragsberatungsstelle e.V. bietet den Auftraggebern zudem an, auch die Bieterseite zu schulen, um die eHAD und das sogenannte „Bietercockpit“ kennenzulernen.
 

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