Handreichung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

 

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat im August eine Handreichung zur Zusammenarbeit in der Lieferkette veröffentlicht. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe (> 1.000 Beschäftigte), menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu beachten. Das Gesetz hat auch Auswirkungen auf Unternehmen, die nicht in den Anwendungsbereich des LkSG fallen, aber in direkter oder indirekter Zulieferbeziehung zu einem verpflichteten Unternehmen stehen.

 

Das LkSG sieht vor, dass verpflichtete Unternehmen zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten mit Zulieferern zusammenarbeiten, auch wenn diese selbst nicht unter das Gesetz fallen. Die Handreichung soll aufzeigen, wie verpflichtete Unternehmen und ihre Zulieferer zusammenarbeiten können. Es werden die Grenzen der Inanspruchnahme von nicht-verpflichteten Unternehmen durch verpflichtete Unternehmen dargestellt. Darüber hinaus enthält sie weiterführende Informationen zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten, Empfehlungen für eine konstruktive Zusammenarbeit und praktische Hinweise zu bestehenden Unterstützungsangeboten.

 

Zur Handreichung LkSG

Zu den FAQ LkSG

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