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Erlass des BWSB zu Lieferengpässen und Preissteigerungen verlängert
15.12.2022: Die Sonderregelungen des Erlasses BW I 7-70437/9#4 des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zu Lieferengpässen und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien als Folge des Ukraine-Kriegs wurden mit Datum vom 06.12.2022 bis zum 30.06.2023 verlängert. Die Regelungen des Ursprungserlass vom 25.03.2022 wurde bereits nachgeschärft und mit dem neuen Formblatt 225a VHB alternative Methoden zur Ermittlung der Basiswerte für Stoffpreisgleitklauseln eingeführt. Auch wenn seit August 2022 bei Teilen der benannten Produktgruppen eine leichte Stabilisierung zu verzeichnen ist, kann nicht eingeschätzt werden, ob sich dieser Trend fortsetzen wird.