Entwurf eines Klimaschutzprogramms der Bundesregierung vorgelegt


Die Bundesregierung hat die Neufassung des Klimaschutzgesetzes beschlossen und den Entwurf für ein Klimaschutzgesetz vorgelegt. Das Klimaschutzprogramm ist der Gesamtplan für die Klimaschutzpolitik und listet die wichtigsten Maßnahmen in den Bereichen Verkehr, Energie, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft auf. Einzelne Maßnahmen des Klimaschutzprogramms betreffen auch die öffentliche Beschaffung.

Busse und öffentliche Fuhrparks sollen emissionsfrei werden. Dazu sollen die Vorgaben des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetzes dahingehend geändert werden, dass im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe ab 2030 nur noch bilanziell emissionsfreie Fahrzeuge (insb. Nahverkehrs-Busse) beschafft werden dürfen. Sonderfahrzeuge sind davon ausgenommen. Die bestehende Förderung klimaneutraler Busse einschließlich Infrastrukturen wird bis 2028 verlängert. Die Umstellung kommunaler und gewerblicher Flotten und Mobilitätsdienstleister auf CO2-neutrale Antriebe wird mit einem „Sonderprogramm Flottenelektrifizierung“ gefördert. Zudem wird angekündigt, die Beschaffung von Schienenfahrzeugen mit innovativen emissionsarmen/-freien Antrieben im Schienenpersonennahverkehr und Schienengüterverkehr sowie zur Errichtung der für den Betrieb notwendigen Betankungs- bzw. Ladeinfrastruktur zu fördern.

Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen vereinfacht und beschleunigt werden. Verfahren sollen gestrafft und digitalisiert, Doppelprüfungen vermieden und bestehende Hemmnisse abgebaut werden.  Neben bereits beschlossenen Änderungen im EnWG, BBPlG, NABEG sowie WindSeeG werden weitere Beschleunigungspotentiale in öffentlichen Vergabeverfahren, verwaltungsgerichtlichen Verfahren sowie in BauGB und BImSchG geprüft.

Mit Blick auf den CO2-Schattenpreis ist geplant, dass die Bundesregierung zur Anwendung des CO2-Schattenpreises nach § 2 Abs. 3 AVV Klima in der Beschaffungspraxis für Investitionsentscheidungen und für die Beschaffung der Bundesverwaltung durch einen Erlass die Höhe des für die Bewertung von Alternativen (u.a. in Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen) anzuwendenden CO2-Schattenpreises festlegt sowie weitere Vorgaben und Leitfäden erarbeitet. Dies soll die Wahl klimafreundlicher Lösungen fördern.

Ferner erarbeitet die Bundesregierung aktuell ein Konzept zur Kennzeichnung von klimafreundlichen Grundstoffen und zur Schaffung von Leitmärkten für klimafreundliche Grundstoffe, wie z.B. Stahl und Zement. Dafür sollen Anreize für Leitmärkte geschaffen und unterschiedliche Instrumente wie Kennzeichnung, Bevorzugung in öffentlicher und privater Beschaffung dieser Produkte sowie Standards und Quoten geprüft werden.

Das Klimaschutzprogramm wurde zur Stellungnahme an den Expertenrat für Klimafragen gegeben. Danach wird es im Kabinett beschlossen.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
 

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