Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen ITK-Beschaffung

 

21.06.2019: Das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA) und der Digitalverband Bitkom haben die Einkaufsbedingungen für die sozial nachhaltige Beschaffung von ITK-Produkten und ITK-Dienstleistungen aktualisiert. Entsprechend den Vorgaben des Nationalen Aktionsplans „Wirtschaft und Menschenrechte“ werden damit zukünftig die öffentlichen Auftragnehmern stärker zur Berücksichtigung von fairen Arbeitsbedingungen beim Einkauf von ITK-Produkten und ITK-Dienstleistungen verpflichtet.
 

Für Anbieter von ITK-Produkten und ITK-Dienstleistungen werden nach der aktualisierte Verpflichtungserklärung die Pflichten zur Beachtung von fairen Arbeitsbedingungen erweitert. Es gelten zusätzliche Standards zum Arbeitsschutz und beim Einsatz von chemischen Stoffen, zu Mindestlöhnen, zur Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit und zur sozialen Sicherheit. Die einzuhaltenden Standards sind den Beschäftigten vor Ort bekannt zu machen. Parallel dazu werden die Nachweisanforderungen für die Unternehmen strenger. Von der Einhaltung der Standards vor Ort können sich die öffentlichen Auftraggeber durch vorzulegende Audit-Nachweise, sonstige Unterlagen und durch die Besichtigung der Produktionsstätten überzeugen. Die Verpflichtungserklärung mit einem Glossar zur Begriffserläuterung, finden Sie hier. Zur Unterstützung bei der Anwendung soll in den kommenden Wochen eine Handreichung erarbeitet und veröffentlicht werden.

Ihr persönlicher Kontakt Steffen Müller
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