Einbindung Mietfahrzeuge in Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG

 
Durch die Erkenntnisse einer aktuellen Studie des Fraunhofer Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO) mit Enterprise Mobility wird die Einbindung von Mietfahrzeugen in die Einhaltung der im Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) formulierten Nachhaltigkeitsziele ermöglicht. Die Studie betrachtet, in welchem Verhältnis „Anmietung“ zu den ansonsten im SaubFahrzeugBeschG gestatteten Beschaffungsformen „Kauf“ sowie „Leasing“ stehen sollte und errechnet die sogenannte „Equivalent-Rental-Day-Ratio“ (ERD). Dieser Faktor kann von Fuhrparkbetreibern zur Anwendung gebracht werden, um die Anmietung von sauberen Straßenfahrzeugen in der SaubFahrzeugBeschG zu berücksichtigen. 
 
Zugrunde gelegt wird die Annahme, dass ein bestehendes Fahrzeug in einem Fuhrpark durch ein neues Fahrzeug ersetzt wird. Dieses kann entweder die Voraussetzungen eines „sauberen“ Fahrzeugs im Sinne des SaubFahrzeugBeschG erfüllen oder nicht. Es ergibt sich sodann ein durchschnittliches Verhältnis von gesetzeskonformen und nicht gesetzeskonformen Fahrzeugen. Die ERD wird nun derart angewandt, dass auch durch die Beschaffungsform der „Anmietung“ das im SaubFahrzeugBeschG definierte Verhältnis eingehalten wird. Das vorgeschlagene Modell stellt sicher, dass die Flotte im Durchschnitt die gleiche Menge an „sauberen" Kilometern zurücklegt, unabhängig von der Beschaffungsform, also Kauf, Leasing oder auch Anmietung. 
 
Unabhängig von der Beschaffungsform bietet die Nutzung geteilter Flotten auch bei Beschaffungsvorgängen der öffentlichen Hand erhebliches Nachhaltigkeitspotenzial. Flexibilität, geringere Gesamtinvestitionen und Nachhaltigkeit aufgrund durchschnittlich geringerer Emissionswerte sind nur einige der Vorteile der Beschaffungsform “Anmietung”, so Christian Holler, Assistant Vice President Mobility bei Enterprise Deutschland. 
Durch die verstärkte Nutzung von Mietwagen können öffentliche Einrichtungen flexibel auf den Bedarf reagieren und gleichzeitig die durch das Gesetz formulierten Quoten erfüllen. Auch über 2025 hinaus, also nach Eintreten der dann strengeren Zielvorvorgaben ist die ERD weiterhin anwendbar. Rückfragen zu Studieninhalten sowie der konkreten Berechnung im Rahmen von Beschaffungsvorgängen beantwortet Bastian Klee, Business Development Manager Public Sector bei Enterprise Mobility (bastian.klee@em.com).

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