E-Rechnungspflicht in der Bundesverwaltung


29.09.2020: Ab dem 27.11.2020 sind alle Rechnungssteller gegenüber öffentlichen Auftraggebern des Bundes und dessen nachgeordneten Behörden zur ausschließlich elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Aus diesem Anlass stellen BMI und BMF zur elektronischen Rechnung eine neue Informationsplattform zur Verfügung. Auf dieser finden Rechnungssteller, Softwarehersteller und Behörden umfangreiche Informationen zur E-Rechnung. Die Plattform finden Sie unter: www.e-rechnung-bund.de.

Ihr persönlicher Kontakt Steffen Müller
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