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Bundestag beschließt Einführung der eForms
23.05.2023: Der Bundestag hat am 27.04.2023 der „Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) für EU-Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen“ zugestimmt. Nun muss nur noch der Bundesrat zustimmen. Die neuen Datenstrukturen sollen ab Oktober 2023 bei Bekanntmachungen oberhalb des EU-Schwellenwerts verpflichtend angewendet werden.
Die Verordnung sieht neben der Einführung der eForms in der VgV, SektVO und VSVgV auch die Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV vor, der die Losaufteilung bei Planungsleistungen betrifft.