Bundesrat sieht Bedarf zur Erhöhung der Schwellenwerte für EU-weite Ausschreibungen

15.02.2023: Auf Initiative des Freistaats Bayern und des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Bundesrat am 10.02.2023 eine Entschließung gefasst, nach der sich die Bundesregierung auf allen EU-Ebenen für höhere, an die Inflation angepasste Schwellenwerte bei europaweiten Ausschreibungen für öffentliche Aufträge einsetzen soll.

 

Der Bundesrat begründet seine Entschließung an die Bundesregierung mit den seit 28 Jahren beinahe unverändert geltenden Schwellenwerten, die einer marktpreisgerechten Anhebung bedürften. Aufgrund der deutlichen Verteuerung insbesondere von Bauleistungen sowie der aktuell hohen Inflation müssten staatliche Auftraggeber für immer kleinere Bau- und Beschaffungsvorhaben in komplexen und aufwändigen Verfahren europaweit nach Anbietern suchen.

 

Im Weiteren soll sich die Bundesregierung für einen Sonderschwellenwert für Planungsleistungen/freiberufliche Leistungen einsetzen. Aufträge für Planungsleistungen müssten schon ab einem geringen Auftragswert europaweit ausgeschrieben werden, was für staatliche und kommunale Bauämter eine enorme Mehrbelastung bedeute. Soweit ein solcher Sonderschwellenwert nicht zu realisieren sei, soll die Bundesregierung auf die Erfassung solcher Leistungen als soziale und andere besondere Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber nach Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU hinwirken.

 

Den Entschließungsantrag, der nun der Bundesregierung zugeleitet wird, finden Sie unter: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2022/0601-0700/602-22(B).html

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