Bundesministerien müssen E-Rechnung verarbeiten können


20.12.2018:Die dem Vergaberecht unterliegenden öffentlichen Auftraggeber auf Ebene der Bundesministerien und der obersten Verfassungsorgane (z.B. Bundestag und Bundesrat) sind seit dem 27.11.2018 verpflichtet, elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können. Hierzu hatte das Bundeskabinett im September 2017 mit der E-Rechnungs-Verordnung die Voraussetzungen geschaffen. Ab dem 27. November 2019 wird diese Verpflichtung auf die subzentralen öffentlichen Auftraggeber, die Sektorenauftraggeber und die Konzessionsgeber erweitert. Für alle Unternehmen die Lieferungen oder Leistungen auf der Grundlage von öffentlichen Aufträgen gegenüber dem Bund erbringen wird die elektronische Rechnung ab dem 27.11.2020 zur Pflicht. Damit werden dann nicht im passenden elektronischen Format übermittelte Rechnungen (z.B. per Post, pdf-Anhang einer E-Mail) von Rechnungsempfängern des Bundes nicht mehr akzeptiert. Ausnahmen von der Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung bestehen, wenn es sich bei dem Auftrag um einen Direktauftrag handelt (Auftragswert bis zu 1.000 € ohne Umsatzsteuer).


Die Übermittlung der E-Rechnungen erfolgt unter Nutzung einer zentralen E-Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE) und muss grundsätzlich in dem Format XRechnung ausgestellt werden. Ausnahmsweise können auch andere europarechtlich zulässige E-Rechnungen übersendet werden, wenn diese über eine Leitweg-Identifikationsnummer verfügen, die eine bundesinterne Zuordnung zulässt. Andere Rechnungen werden abgelehnt.


Die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes ist seit dem 20.11.2018 online, seit diesem Tag können die obersten Bundesbehörden und Verfassungsorgane E-Rechnungen empfangen. Die weitere Einführung startete mit einer Pilotierungsphase, in der Lieferanten und Dienstleister sowie die Behörden die Leistungen der ZRE erproben und an deren Weiterentwicklung mitarbeiten können. Die Nutzung der ZRE ist für die unmittelbare Bundesverwaltung verpflichtend. Öffentliche Einrichtungen auf länder- und kommunaler Ebene müssen zwar die E-Rechnung umsetzen, können aber auch Empfangsportale für E-Rechnungen anstelle der ZRE nutzen. Zur zentralen Rechnungseingangsplattform des Bundes gelangen Sie hier.

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