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Bund vereinfacht Regeln für öffentliche Beschaffungen, die im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg stehen
27.04.2022: Die Bekanntmachung der Abweichenden Verwaltungsvorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschleunigung von Vergaben im Unterschwellenbereich im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine vom 13.04.2022 sieht erweitere Möglichkeiten für eine Direktvergabe vor. Bei der Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen mit einem voraussichtlichen Auftragswert bis 5.000 Euro und für Bauleistungen bis 8.000 Euro (netto), die im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine stehen, kann eine Direktvergabe erfolgen. Diese Erleichterungen gelten für die gesamte Bundesverwaltung und für Zuwendungsempfänger des Bundes. Die Verwaltungsvorschriften sind bis zum 31.12. 2023 befristet. Die Bekanntmachung finden Sie hier.
Damit im Zusammenhang steht auch ein Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 13. April 2022, das Hinweise zur Anwendung von dringlichen Vergaben im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, für Vergaben in Ober- und Unterschwellenbereich gibt und mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) abgestimmt wurde. Das Rundschreiben finden Sie hier.