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BMI-Erlass zu vergaberechtlichen Fragen der Corona-Pandemie
27.04.2020: Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat in Ergänzung seines Rundschreibens vom 23.03.2020 mit Regelungen zu Fragen des Bauvertragsrechts im Rahmen der COVID-19-Pandemie nunmehr mit Erlass vom 27.03.2020 auch Hinweise zu Bauvergaben und dem Umgang mit Bauablaufstörungen gegeben. Im Einzelnen wird darin ausgeführt, dass ausschreibungsreife Gewerke weiterhin zu vergeben, Planungen fortzusetzen und weitere Bauvorhaben zur Ausschreibung zu führen sind. Für neu abzuschließende Verträge ist den Ausschreibungsunterlagen das beigefügte Hinweisblatt zum Umgang mit Bauablaufstörungen im Zusammenhang mit der CO-VID-19-Pandemie beizufügen. Die im Rundschreiben des BMWi vom 19.03.2020 gegebenen Hinweise gelten für Bauaufträge, die der Eindämmung der COVID-19-Pandemie dienen, danach analog. Das betrifft die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Verhandlungsverfahren und freihändigen Vergaben aufgrund besonderer Dringlichkeit. Daneben enthält das Schreiben Hinweise zum Umgang mit Bauablaufstörungen, der Vorlage von aktuellen Nachweisen (z.B. Unbedenklichkeitsbescheinigungen), zur Bemessung der aktuellen Situation angepasster Angebots- und Vertragsfristen (z.B. Beginn der Baumaßnahme) und Vertragsstrafen. Den Erlass finden Sie hier.