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Zukünftig Ausschreibungen nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
22.11.2016: Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung (KWKG-E) eingebracht. Mit dem Gesetzesentwurf kommt die Bundesregierung einer Forderung der EU- Wettbewerbskommission nach, die für eine weitere Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen (KWK-Anlagen) die Einführung von Ausschreibungen gefordert hatte. Künftig werden neue und modernisierte KWK-Anlagen mit einer Leistung zwischen 1 MW und 50 MW nur noch gefördert, wenn diese sich erfolgreich in einer Ausschreibung beteiligt haben. Die Bundesregierung erwartet hierdurch auch eine bessere Mengensteuerung und eine erhöhte Kosteneffizienz in der Förderung. Zuständig für die Ausschreibungen soll die Bundesnetzagentur sein. Beginnen sollen die Ausschreibungen im Zeitraum Ende 2017 Anfang 2018. Konkrete Vorgaben zum Verfahrensablauf der Ausschreibungen enthält der Gesetzesentwurf nicht. Der § 33a KWKG-E ermächtigt die Bundesregierung das Ausschreibungsverfahren durch eine Rechtsverordnung zu regeln. Der Entwurf sieht die Möglichkeit vor, dass auch Anlagen aus dem EU-Ausland bis zu einem bestimmten Prozentsatz der jährlich ausgeschriebenen Leistung an den Ausschreibungen teilnehmen können, um die Vorgaben der europäischen Umweltschutz und Energiebeihilfeleitlinien umzusetzen.