Zeitplan zur Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien


19.11.2014: Zeitplan zur Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat folgenden vorläufigen Zeitplan zur Umsetzung in deutsches Recht vorgelegt:
 

> Herbst 2014                Kabinettbeschluss zu den Eckpunkten der Reform
> Frühjahr 2015              Kabinettbeschluss zur Novellierung
> Herbst 2015                Gesetzgebung Bundestag und Bundesrat
> Herbst 2015                im Anschluss: Kabinettbeschluss zu Verordnungen
> Winter 2015/2016        Zustimmung Bundesrat zu Verordnungen
> März 2016                   Inkrafttreten Umsetzung

 

Positionspapiere / Stellungnahmen zur Umsetzung
Nicht zuletzt auf Grund des engen zeitlichen Rahmens der fristgerechten Umsetzung sind aus dem beteiligten Umfeld zahlreiche Positionspapiere und Stellungnahmen veröffentlicht worden, die nunmehr in die fachliche Diskussion einfließen. Wir berichten nachfolgend über einige Initiativen:

Positionspapier DIHK und Auftragsberatungsstellen

  • Die zukünftige Regelung des Vergaberechts sollte in einem eigenen Gesetz erfolgen, um die ausufernden Landesvergabegesetze „einzufangen“.
  • Die Frist zur vollständigen Einführung der E-Vergabe sollte auf die mögliche verlängerte Frist (54 Monate) gewährt werden.
  • Auf die Priorität des offenen Verfahrens kann verzichtet werden, wenn nicht offene Verfahren grundsätzlich mit einem Teilnahmewettbewerb gekoppelt sind und so ein möglichst breiter Wettbewerb gewährleistet ist.
  • Das vorgesehene Formular der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung muss tatsächlich Erleichterungseffekte gewährleisten. Insbesondere ist die Verknüpfung mit PQ-Systemen sicherzustellen.
  • Info unter: http://www.abst-sh.de/aktuell.html


Resolution der Bundesarchitektenkammer und weitere freie Berufe

  • Umsetzung der EU-Richtlinien im bestehenden und bewährten System (GWB, VgV, VOL/A, VOB/A und VOF.
  • VOF gilt als „erprobtes“ Regelwerk, dass den Besonderheiten der geistig-schöpferischen Leistungen gerecht wird.
  • Info unter: www.baumeister-online.de, hier: Aktuell


Positionspapier zu Arbeitsmarktdienstleistungen, u.a. BAG Arbeit

  • Auf Grund der Besonderheiten in diesem Bereich wird ein eigenständiges, ausdifferenziertes Regelwerk gefordert.
  • Diese Regelungen (inkl. Rechtsschutz) sind einheitlich im Unter- sowie im Oberschwellenbereich auszugestalten.
  • Verbindliche Festlegung zur Einhaltung arbeitsrechtlicher Verpflichtungen.
  • Flexible Handhabung der Vergabearten, um die Expertise der Bieterseite wie auch der örtlichen Leistungsträger, z.B. bei der Ausgestaltung der Leistungsbeschreibung, einbeziehen zu können.
  • Einführung eines Kostenkorridors und insbesondere einer Kostenuntergrenze bei der Preisauswertung.
  • Stärkung „langfristiger“ Rahmenverträge, um Kontinuität und regionale Eingebundenheit des Bieters zu ermöglichen.
  • Info unter: http://www.bagarbeit.de/veroeffentlichungen/positionen/

Ihr Ansprechpartner:
Volker Romeike, info@abst-sh.de, Tel.: 0431/9865130
 

Ihr persönlicher Kontakt Steffen Müller
Telefon: 0895116-3172
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