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Wirtschaft begrüßt elektronische Vergaben
15.12.2015: In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am 18.11.2015 zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts ist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Befürchtungen entgegengetreten, dass sich mit der Einführung der elektronischen Vergabe der Kreis potentieller Bieter verringern könnte. Insbesondere kleinere Unternehmen hatten bei der Umstellung die geringsten Schwierigkeiten, insgesamt sei der Gesetzentwurf positiv zu bewerten. Dem pflichtete der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) bei, wies jedoch auf die bestehende gravierende Inkompatibilitäten" bei Übertragungsformaten sowie Software und Hardware hin. Kritisiert wurde von der Vertreterin des DIHK Annette Karstedt- Meierriek die Zersplitterung des Vergaberechts durch die Vergabegesetze der Länder, dies stelle für kleine und mittlere Unternehmen eine Wettbewerbsbehinderung dar, auch die im Entwurf bei der Ausführung öffentlicher Aufträge vorgesehene Verpflichtung zur Einhaltung geltender umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlicher Verpflichtungen sei fragwürdig. Zur Durchsetzung solch politischer Ziele sei das Vergaberecht nicht geeignet. Ausführliche Informationen zur Anhörung finden Sie hier.