Funktionale Cookies sind für den Betrieb unserer Webseite erforderlich und können nicht deaktiviert werden. Darüber hinaus verwenden wir Cookies von Matomo, um die Reichweite unserer Inhalte zu messen. Wir verwenden keine Marketing-Cookies (z.B. für Retargeting). Mit einem Klick auf "Akzeptieren" akzeptieren Sie dieses Reichweiten-Cookies. Sie können die Reichweiten-Cookies auch ablehnen. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Veto eingelegt für bestehende Systematik des Vergaberechts
17.12.2013: 13 Verbände, Organisationen und Gewerkschaften haben in einer gemeinsamen Erklärung vom 30. Oktober 2013 gefordert, das Vergaberecht im bestehenden System unter Erhalt der Vergabe- und Vertragsordnungen (VOB, VOL, VOF) beizubehalten.
Der Aufbau des Vergaberechts mit der Gesetzesebene, der Verordnungsebene und den Vergabe- und Vertragsordnungen sei den Rechtsanwendern in der Praxis vertraut und stelle sicher, dass der Anwender vor Ort allein mit „seiner“ Vergabeordnung umgehen könne. Durch die Mitarbeit der Vergabeausschüsse, die sich aus Fachleuten der Auftraggeber- und Auftragnehmerseite zusammensetzen, sei es möglich, dass auch in Zukunft für die Anwender praxisnahe Vergaberegelungen erarbeitet werden, die von allen Beteiligten akzeptiert werden. Daher sollten auch die neuen europäischen Vorgaben, mit deren Abschluss in Kürze zu rechnen ist, soweit wie möglich in den Vergabeordnungen umgesetzt werden.
Die Gemeinsame Erklärung finden Sie unter: http://www.ingenieurkammer-mv.de/upload/168/1383910721_18967_19993.pdf.