Vergaberichtlinien veröffentlicht – Umsetzungsfristen uneinheitlich


15.04.2014: Die klassische Vergaberichtlinie, die Sektorenrichtlinie und die neue Konzessionsrichtlinie sind im Amtsblatt der EU, Ausgabe L 94 vom 28.03.2014, veröffentlicht worden. Grundsätzlich gilt eine Umsetzungsfrist von 24 Monaten. Gestaffelte Fristen sind vorgesehen für die durchgängige Einführung der elektronischen Vergabe. Hier ist zu beachten, dass unter den Begriff der „zentralen Beschaffungsstelle“ wohl auch Einheiten fallen, die bei Kommunen oder anderen öffentlichen Auftraggebern zentral Beschaffungen durchführen. Diese Einheiten haben nur 36 Monate Zeit zur Einrichtung einer umfassenden elektronischen Kommunikation mit Bietern, bzw. Bewerbern. Da aber die Konzessionsrichtlinie keine gestaffelten Fristen für die eVergabe vorsieht, stellt sich die Frage nach dem Sinn der unterschiedlichen Fristen.

 

Der Zeitplan zur Umsetzung in deutsches Recht sieht vor, dass im nächsten Frühjahr das Kabinett über die GWB-Novelle beschließt und die Gesetzgebung bis Herbst 2015 abgeschlossen ist. Denn danach müssen noch die Verordnungen geändert, bzw. neu formuliert werden (Umsetzung der Konzessionsrichtlinie).
 

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