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Ver.di fordert Aufnahme sozialer Standards bei der Reform des Vergaberechts
28.04.2015: Die vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sowie Experten aus Gewerkschaften, Trägern der Freien Wohlfahrtspflege und der Jugendsozialarbeit fordern von der Politik, bei der geplanten Reform des Vergaberechts Regeln festzulegen, mit denen soziale, arbeitsrechtliche und qualitätsorientierte Mindeststandards im Bereich der staatlich finanzierten Aus- und Weiterbildung für Erwerbslose garantiert werden. Auch Petra Gerstenkorn, Bundesvorstandsmitglied der vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat sich dafür ausgesprochen, dass der Gesetzgeber sicherstellt, dass bei der Vergabepraxis künftig nicht mehr allein der Preis entscheidet. Die derzeitige Vergabepraxis gewährleiste keine gleichbleibende Qualität, vielmehr führe sie zu Druck auf die Beschäftigungsbedingungen und zu einem Anstieg prekärer Beschäftigung durch Befristungen und Scheinselbstständigkeit. Der Gesetzgeber müsse die Reform nutzen, um hohe soziale und qualitätsorientierte Regeln festzuschreiben, etwa die zwingende Orientierung an Tarifstandards. Außerdem müssten bei der Vergabe von Weiterbildungsmaßnahmen stärker die nötige Ausbildung und Berufserfahrung des eingesetzten pädagogischen Personals berücksichtigt werden sowie die erwünschten Ziele, das heißt die Weiterbildungs- und Eingliederungserfolge der Teilnehmenden. ver.di kritisiert seit längerem, dass Arbeitsmarktdienstleitungen dem wettbewerblichen Vergaberecht unterworfen sind.
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