Auftragsberatungsstellen entwickeln Berechnungswerkzeug zur Losaufteilung


24.06.2014: Öffentliche Auftraggeber sind per Gesetz verpflichtet, mittelständische Interessen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Eines der vom Gesetz vorgesehenen Instrumente zur Förderung des Mittelstandes ist die Losaufteilung: Leistungen müssen demnach grundsätzlich unter anderem in der Menge aufgeteilt (so genannte Teillose) vergeben werden. Die praktische Handhabung dieser Losaufteilungspflicht bereitet den öffentlichen Auftraggebern häufig Probleme. „Es fängt schon damit an, dass die Vergabestelle klären muss, wie „das“ typische mittelständische Unternehmen einer bestimmten Branche aussieht. Hat man es eingegrenzt, muss weiter bestimmt werden, wie groß einzelne Lose maximal sein sollten, um noch als mittelstandsfreundlich zu gelten. Eine für viele Vergabestellen mangels hinreichender Branchenkenntnis kaum leistbare Aufgabe“, so Anja Theurer, Sprecherin der Ständigen Konferenz der Auftragsberatungsstellen in Deutschland (StKA).

Hier setzt das Ergebnis des Gutachtens an, mit dem ein Projektteam, bestehend aus der StkA unter Federführung der Auftragsberatungsstellen Hessen und Brandenburg, der Kanzlei Orrick Herrington & Sutcliffe und der Unternehmensberatung BearingPoint, vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) beauftragt worden war. Entwickelt wurde ein Onlineberechnungswerkzeug, das – auf Basis weniger Angaben durch die Vergabestelle – die optimale Losgröße automatisch berechnet. Die elektronische Berechnungshilfe soll zur Anwendung empfohlen werden.

Das Berechnungstool sowie Erläuterungen hierzu und auch das Gutachten können nun auf der BMWi-Website abgerufen werden. Zudem findet beim BMWi am 3. Juli 2014 eine Informationsveranstaltung statt, bei der sich Vergabestellen und Unternehmen über das Gutachtenergebnis und das Berechnungstool ausgiebig informieren können.

Ihr persönlicher Kontakt Steffen Müller
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