BMWi veröffentlicht Referentenentwurf zum Vergaberechtsmodernisierungsgesetz


27.05.2015: Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Referentenentwurf des Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes mit Stand 30.04.2015 veröffentlicht. Der Entwurf durchläuft zur Zeit die Ressortabstimmung.
Mit der Reform sollen Vergabeverfahren einfacher, moderner und schneller, aber auch grundsätzlich elektronisch werden. Jährlich gibt es in der Bundesrepublik rund 16,2 Millionen Vergabeverfahren. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots können durch öffentliche Auftraggeber künftig neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden. Durch die Umstellung auf ein elektronisches Verfahren soll künftig jedes Unternehmen, das als Bieter an einem Vergabeverfahren teilnimmt, Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 845 Euro je Vergabeverfahren einsparen. Unternehmen, die als Sektorenauftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung ein Vergabeverfahren durchführen, sollen Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 729 Euro je Vergabeverfahren einsparen.
Die geplante Umstellung soll der Wirtschaft Kosten von rund 272 Millionen Euro jährlich und der Verwaltung von rund 144 Millionen sparen. Künftig sollen die wesentlichen Vorgaben zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen und von Konzessionen in einem einzigen Gesetz, namentlich im Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), geregelt werden.
Den Referentenentwurf finden Sie hier.


Quelle: id Verlag

 

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