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Rechtsgutachten: Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten bei Vergabeverfahren der Landeshauptstadt München
06.02.2015: Die Landeshauptstadt München hat in Abstimmung mit den Wirtschaftsverbänden ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Bis Herbst 2014 wurde geprüft, wie die kleinen und mittleren Münchner Betriebe im Einklang mit den EU-Vorschriften gestärkt werden können.
Die konkrete Fragestellung lautet:
„Welche rechtlichen Grundlagen bestehen für die Landeshauptstadt München, um auf Grundlage der geltenden rechtlichen Bestimmungen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen mit Firmensitz in München bei Vergabefahren der Landeshauptstadt München betreffend die Vergabe von Bauleistungen im Sinne der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und von Leistungen im Sinne der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) bevorzugt bzw. möglichst optimal zu berücksichtigen?“
Die Studie wurde von einer renommierten Münchner Anwaltskanzlei durchgeführt. Zum Rechtsgutachten gelangen Sie hier.