Öffentliche Vergabe erfolgt nur im Wettbewerb


16.12.2015: In Ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der Fraktion die Linke hat die Bundesregierung erläutert, dass auch zukünftig öffentliche Aufträge wie bisher nur im Wettbewerb und im Wege transparenter Verfahren vergeben werden. Die Anpassungen der Definition des öffentlichen Auftrags im Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts dienen lediglich der sprachlichen Angleichung an unionsrechtliche Vorgaben. Damit sei eine inhaltliche Änderung des Begriffs des öffentlichen Auftrags nicht verbunden. Den vollständigen Wortlaut der Anfrage und der Antwort finden Sie hier.
 

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