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Neuer Mindestlohn im Gebäudereinigerhandwerk
21.03.2016: Die Tarifvertragsparteien der Gebäudereinigung, der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, haben sich auf neue Mindestlöhne geeinigt. Die unterste Lohngruppe von im Westen 9,80 Euro und im Osten von 8,70 Euro pro Stunde wurde nun vom Bundesarbeitsministerium für alle Beschäftigten im Bereich der Innenreinigung durch die Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung vom 26. Februar 2016 für verbindlich erklärt. Die v. g. Stundenlöhne gelten damit seit dem 1. März 2016. Die Verordnung umfasst auch den Bereich der Glas- und Fassadenreinigung hier gilt ebenfalls seit dem 1. März 2016 ein zweiter - deutlich höherer – Mindestlohn 2. Dieser beträgt im Westen 12,98 Euro pro Stunde und im Osten 11,10 Euro. Wer Glasflächen oder Außenbauteile reinigt, erhält danach den Mindestlohn 2, unabhängig davon, ob sein Arbeitgeber verbandsgebunden ist oder nicht.