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Neue Ausgabe des VHB
18.12.2014: Durch den aktuellen Erlass des Bundesministeriums wurden Ende Oktober umfassende Änderungen in den Richtlinien und Formblättern des VHB vorgenommen:
In den Richtlinien zu den Formblättern 313, 321, 400 und 510 kam es zu wesentlichen Änderungen. Bei den Formblättern sind insbesondere die Änderungen des Formblattes 211(sowie alle anderen Aufforderungen zur Angebotsabgabe) zu nennen. Diese Formblätter haben alle im Anlagenverzeichnis einen neuen Buchstaben D für beigefügte Formblätter erhalten, die erst nach gesonderter Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen sind. Zusammengeführt zum überarbeiteten Formblatt 242 unter der Bezeichnung „Instandhaltung“ wurden die beiden Formblätter 242 und 243 (alt).
Im Formblatt 338 Auftragsschreiben wurde – aufgrund der vielen Nachfragen – die Auftragssumme wieder ausgewiesen. Mit der Wiederaufnahme ist es möglich geworden, diese Auftragssumme als Berechnungsgrundlage für die Vertragsstrafe heranzuziehen.
Für die Auftragsabwicklung bleibt es aber dabei, dass nur der Einheitspreis der vertraglich vereinbarte Preis ist (Ausnahme Pauschalvertrag).
Diese Änderungen sind seit dem 01.11.2014 verbindlich anzuwenden.
Diese Änderungen sind seit dem 01.11.2014 verbindlich anzuwenden.
Formblätter, die für elektronische Vergabeverfahren in eVergabe-Plattformen umgesetzt werden müssen, sind spätestens ab dem 01.02.2015 anzuwenden.
Schaffen Sie sich jetzt eine rechtsichere Arbeitsgrundlage mit dem VHB als Loseblatt-werk - schnelles Nachschlagen, praktikable Nutzung und durch die regelmäßigen Ergänzungslieferungen stehen Ihnen immer die richtigen Informationen und Formulare zur Verfügung!
Eine CD-ROM, die alle aktuellen ausfüllbaren Formulare, den Erlass sowie eine aktuelle Gesamtfassung des VHB enthält, ist ebenfalls Bestandteil der aktuellen Fassung.
[Quelle: Bundesanzeiger Verlag - Vergabe]
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Eine CD-ROM, die alle aktuellen ausfüllbaren Formulare, den Erlass sowie eine aktuelle Gesamtfassung des VHB enthält, ist ebenfalls Bestandteil der aktuellen Fassung.
[Quelle: Bundesanzeiger Verlag - Vergabe]