Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen


22.11.2016: Die Bundesregierung hat am 26.10.2016 die Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Ab dem 1. Januar 2017 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn damit um 34 Cent auf 8,84 Euro brutto. Die Bundesregierung folgt damit dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 28. Juni 2016. Die Kommission hatte nach dem Mindestlohngesetz den Auftrag erhalten, erstmalig zum 1. Januar 2017 und dann alle weitere zwei Jahre, über die Anpassung des Mindestlohns zu entscheiden und der Bundesregierung einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten. Für ihren Beschluss prüft sie, in welcher Höhe der Mindestlohn geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Die Orientierung erfolgt dabei nachlaufend an der Tarifentwicklung. Der Entwurf der Verordnung wurde mit der Begründung und dem Beschluss der Mindestlohnkommission im Bundesanzeiger veröffentlicht. Weitere Informationen zum Mindestlohn finden Sie hier.
 

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