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Mindestlohn im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk umgesetzt
15.11.2013: Über den Zeitraum der auslaufenden Legislaturperiode hat die Bundesregierung sieben neue Branchenmindestlöhne auf den Weg gebracht, so nun auch für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk. Die neue Lohnuntergrenze in Höhe von 10,13 Euro in den neuen Bundesländern (10,66 Euro ab 01. Mai 2014) sowie 11,00 Euro in den alten Bundesländern (11,25 Euro ab 01. Mai 2014) gilt seit dem 01. Oktober 2013.
Eine Übersicht über alle Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes finden Sie unter http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/pr-mindestloehne-aentg-uebersicht.pdf?__blob=publicationFile.