Mehr als 7 Milliarden für Öffentlichen Personen- und Nahverkehr


13.03.2014: Auf eine kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Caren Lay sowie der Bundestagsfraktion der Partei Die Linke erläuterte die Bundesregierung ‎ihre Verwendung der Regionalisierungsmittel durch die Bundesländer. Die Zuweisungen sollen ‎für das Jahr 2014 einen Gesamtumfang von 7,3 Mrd. Euro umfassen. Größter Zuwendungsempfänger ist dabei das Land Nordrhein-Westfalen mit 1,15 Mrd. Euro, dicht gefolgt vom Freistaat ‎Bayern mit 1.09 Mrd. Euro. ‎

 
Die Gelder dienen entsprechend ihrer Zweckbindung in erster Linie der Finanzierung der Verkehrsleistungen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV), können aber auch „investiv zur Verbesserung des ÖPNV“ eingesetzt werden.‎
 
Das Verteilungsverfahren wird derzeit in Zusammenarbeit von Bund und Ländern überarbeitet. ‎Die Festsetzung der Höhe des den Ländern ab dem Jahr 2015 zustehenden Betrages erfolgt ‎dabei nach dem Verfahren des Artikels 106a Satz 2 des Grundgesetzes.‎
 
Sie finden die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 18/537 vom 17.02.2014) unter:

Ihr persönlicher Kontakt Angelika Höß
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