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Mehr als 7 Milliarden für Öffentlichen Personen- und Nahverkehr
13.03.2014: Auf eine kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Caren Lay sowie der Bundestagsfraktion der Partei Die Linke erläuterte die Bundesregierung ihre Verwendung der Regionalisierungsmittel durch die Bundesländer. Die Zuweisungen sollen für das Jahr 2014 einen Gesamtumfang von 7,3 Mrd. Euro umfassen. Größter Zuwendungsempfänger ist dabei das Land Nordrhein-Westfalen mit 1,15 Mrd. Euro, dicht gefolgt vom Freistaat Bayern mit 1.09 Mrd. Euro.
Die Gelder dienen entsprechend ihrer Zweckbindung in erster Linie der Finanzierung der Verkehrsleistungen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV), können aber auch „investiv zur Verbesserung des ÖPNV“ eingesetzt werden.
Das Verteilungsverfahren wird derzeit in Zusammenarbeit von Bund und Ländern überarbeitet. Die Festsetzung der Höhe des den Ländern ab dem Jahr 2015 zustehenden Betrages erfolgt dabei nach dem Verfahren des Artikels 106a Satz 2 des Grundgesetzes.
Sie finden die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 18/537 vom 17.02.2014) unter: