Justizministerkonferenz fordert die Einrichtung eines bundesweiten Korruptionsregisters‎


22.07.2014: Das als gemeinsames Register der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein Ende 2013 eingeführte „Register zum Schutz fairen Wettbewerbs“, kurz „Korruptionsregister“, soll Vorbild für ein Korruptionsregistergesetz auf Bundesebene sein. Die Bekämpfung korrupter und wirtschaftskrimineller Praktiken, die Förderung des fairen Wettbewerbs unter den Bietern und der Schutz des Staates, der Steuerzahler und der integren Unternehmen vor unzuverlässigen Bietern sei durch die bestehenden Länderregelungen auf lange Sicht nur noch ansatzweise gegeben, so der Beschluss der Justizministerkonferenz vom 25./26.Juni 2014. Daher fordert die Konferenz die Bundesregierung auf, ein bundesweites Register einzurichten.


Nach Auffassung der Landesminister solle der Kreis der eintragungsfähigen Delikte „ergebnisoffen“ geprüft werden. Dies gilt auch für die Frage, ob Eintragungen auch bereits vor dem rechtskräftigen Abschluss eines Straf- oder Bußgeldverfahrens erfolgen können.
 
Insbesondere diese beiden Regelungen (Straftatbestände, wie Abgeordnetenbestechung werden auf eine Ebene mit „Vor-Verurteilungen“ in Form von „Es besteht kein begründeter Zweifel an schwerer Verfehlung“ gestellt) haben scharfe Kritik bei Verbänden, aber auch Kanzleien hervorgerufen.
 
Der Gesetzestext „Korruptionsregister und die Stellungnahmen der schleswig-holsteinischen IHK und der HWK können bei der ABST SH abgefordert unter info@abst-sh.de angefordert werden.
 
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