Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts verabschiedet


27.01.2016: Bundesrat und Bundestag haben am 17. und 18.12.2015 den Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts angenommen und beschlossen. Gegenstand des Gesetzes ist eine vollständige Neufassung des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Dieses regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge über Bau-, Liefer- und Dienstleistungen und gilt oberhalb der jeweils geltenden Schwellenwerte. Die Modernisierung des Vergaberechts erfolgt vor dem Hintergrund der Umsetzung der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe (RL 2014/24/EU), über die Vergabe von Aufträgen in den Bereichen Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienst (RL 2014/25/EU) sowie der Vergabe von Konzessionen (RL 2014/23/EU). Der Gesetzesentwurf soll durch mehrere Rechtsvorschriften, die in einer Mantelverordnung zusammengefasst werden, ergänzt werden. Erstmals wird nun auch die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen in das GWB einbezogen. Die Richtlinien sind bis zum 18.04.2016 in deutsches Recht umzusetzen.

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