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Geänderte VOB/A 1. Abschnitt veröffentlicht – Aber noch nicht anzuwenden!?
17.08.2016: Das Bundesbauministerium (BMUB) trägt zu einer weiteren Verwirrung bei der Reform des deutschen Vergaberechts bei. Mit Datum 01.07.2016 ist eine überarbeitete Fassung des 1. Abschnitts der VOB/A (also für den Bereich der Unterschwellen-Vergabe) im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Das BMUB teilt aber gleichzeitig mit, dass diese Fassung noch nicht anzuwenden ist. Eine Anwendung ist erst dann vorgesehen, wenn alle Teile der VOB als Gesamtausgabe unter der Bezeichnung „VOB 2016“ herausgegeben werden. Hierfür peilt das Ministerium den Herbst 2016 an. Offenbar ist aber direkt nach dem Erscheinen der Gesamtausgabe VOB 2016 im Herbst der 1. Abschnitt „alsbald systematisch zu überprüfen, um einen inhaltlich wie redaktionell noch weiteren Gleichlauf innerhalb der VOB/A herzustellen“. Den am 01.07. im Bundesanzeiger veröffentlichten, aber (noch) nicht anzuwendenden Text VOB/A 1. Abschnitt finden Sie hier (Anm. d. Red.: Im "Amtlichen Teil" Veröffentlichung vom 1.7.2016 auswählen).