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EU-Konsultation zur elektronischen Rechnungstellung im öffentlichen Auftragswesen
15.11.2012: Eine Reihe von EU-Mitgliedstaaten hat die elektronische Rechnungstellung im öffentlichen Auftragswesen verbindlich gemacht. Dies führte dazu, dass es nun mehrere getrennte Systeme gibt, die nach unterschiedlichen, oft nationalen Normen funktionieren. Die Vielzahl elektronischer Rechnungstellungsstandards im öffentlichen Auftragswesen führt für Unternehmen, die über Grenzen hinweg Verträge mit öffentlichen Behörden in anderen Mitgliedstaaten schließen, zu mehr Komplexität und höheren Kosten. Noch entfällt nur ein Bruchteil der Rechnungstellung in der EU auf die elektronische Rechnungstellung (zwischen 5 % und 15 %); tatsächlich herrschen manuelle Verfahren und Papierdokumente vor.
Die Europäische Kommission prüft derzeit, auf welche Weise sich die mangelnden Interoperabilität zwischen den nationalen Systemen im öffentlichen Auftragswesen überwinden lässt und wie die Übernahme der elektronischen Rechnungstellung gefördert werden kann. Da die Behörden die wichtigsten Käufer in der EU sind, könnten sie als treibende Kraft für eine breitere Übernahme der elektronischen Rechnungstellung in Europa wirken.
Bis 14.01.2013 führt die Kommission eine Konsultation zu diesem Thema durch. Sie dient der Einholung von Meinungen und Informationen über die Anwendung der elektronischen Rechnungstellung und über den Handlungsbedarf auf EU-Ebene. Weitere Informationen finden Sie hier.