Funktionale Cookies sind für den Betrieb unserer Webseite erforderlich und können nicht deaktiviert werden. Darüber hinaus verwenden wir Cookies von Matomo, um die Reichweite unserer Inhalte zu messen. Wir verwenden keine Marketing-Cookies (z.B. für Retargeting). Mit einem Klick auf "Akzeptieren" akzeptieren Sie dieses Reichweiten-Cookies. Sie können die Reichweiten-Cookies auch ablehnen. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Erlass zur Aktualisierung des VHB Bund
25.06.2014: Mit Erlass vom 12. Mai 2014 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) die Wertgrenzen für Einzelaufträge bei den Rahmenverträgen für Zeitvertragsarbeiten mit Wirkung ab sofort wie folgt angehoben:
- Einzelaufträge aus Angebotsverfahren: EUR 30.000
- Einzelaufträge aus Auf- und Abgebotsverfahren: EUR 20.000
Zudem wurde mit dem Erlass die von mehreren Gerichten für unwirksam erklärte Sicherungsabrede in den Besonderen Vertragsbedingungen des VHB Bund abgeändert. Die neue, grundsätzlich ebenfalls ab sofort anzuwendende Formulierung lautet wie folgt:
„Die Sicherheit für Vertragserfüllung ist nach Abnahme Zug um Zug gegen eine Sicherheit für Mängelansprüche auszutauschen. Bestehen zu diesem Zeitpunkt noch Vertragserfüllungsansprüche, ist dafür eine gesonderte Sicherheit zu stellen; bei Verwendung einer Bürgschaft in einer gesonderten Urkunde."
Hierdurch soll eine Doppelabsicherung des Auftraggebers vermieden werden.