Neue Einkaufsbedingungen für die Beschaffung von Standardsoftware


17.08.2015: Die Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik hat auf ihrer Internetseite die neuen Einkaufsbedingungen für den Kauf und die Pflege von Standardsoftware veröffentlicht. Künftig stehen damit neue Musterverträge für die Auftragsvergabe der öffentlichen Hand zur Verfügung. Die neu gefassten sogenannten "EVB-IT Überlassung Typ A" und "EVB-IT Pflege S", ersetzen gleichnamige Regelwerke aus den Jahren 2002 und 2003 (EVB-IT: "Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen"). Für diese neuen Bedingungen hatte der IT-Planungsrat in seiner Sitzung vom 17. Juni 2015 eine Anwendungsempfehlung für seine Mitglieder beschlossen.

 
Die neuen Musterverträge vermitteln einen erheblichen Sicherheitsgewinn, sie beinhalten unter anderem Vertragsklauseln, welche die Anforderungen an Vertraulichkeit und Sicherheit verschärfen und damit gewährleisten sollen, dass in der gelieferten Software keine verdeckten oder unerwünschten Funktionen enthalten sind. Über die Neuregelungen konnte Einvernehmen mit dem führenden deutschen IT-Branchenverband BITKOM hergestellt werden. Die Rahmenbedingungen für den Einkauf von IT-Leistungen werden seit vielen Jahren durch die öffentliche Hand fortentwickelt und mit BITKOM e.V. abgestimmt. EVB-IT Vertragsmuster sind bei Beschaffungen durch Bundesbehörden verbindlich anzuwenden und werden auch von den Ländern und Kommunen eingesetzt. Die Veröffentlichung der neuen EVB-IT finden Sie hier.

 

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