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DIHK: Deutsches Vergaberecht muss einfach und anwenderfreundlich sein
28.04.2015: Der DIHK hat mit Datum 08.04.2015 eine umfassende Stellungnahme zur Umsetzung des EU-Vergaberechts in deutsches Recht vorgelegt. An der Arbeitsgruppe des DIHK waren auch die Auftragsberatungsstellen beteiligt. Die zentralen Kommentierungen sind:
- Anwenderfreundlichkeit und Rechtssicherheit sind zentrale Triebfedern für breite und durchgängige Akzeptanz
- Öffentliche Aufträge werden für KMU (wieder) attraktiver, wenn ein durchgängiges Bundesgesetz die Landesvergabegesetze "einfängt"
- Die zentralen Ziele der Wirtschaftlichkeit werden durch immer stärkere Berücksichtigung strategischer Ziele überlagert
- Ausgeweitete Nachweispflichten führen zu mehr Bürokratie ohne erkennbaren wirtschaftlichen Nutzen
- Öffentliche Aufträge nur an gesetzestreue Unternehmen - aber: Landesregelungen in Schleswig-Holstein und Hamburg keine "Blau-Pause" für ein singuläres und prioritäres Bundesregister