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Bundeskabinett beschließt Entwurf für neunte GWB-Novelle
24.10.20156: Am 28.09.2016 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf für eine neunte GWB-Novelle beschlossen. Nach Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums setze man mit der Novelle die europäische Richtlinie 2014/104/EU zum Kartellschadensersatz um. Die Richtlinienumsetzung soll dazu dienen, dass künftig Unternehmen und Verbraucher effektiver ihre Schadensersatzansprüche durchsetzen können, wenn sie durch einen Kartellverstoß geschädigt wurden. Es werde die bestehende Rechtslücken bei der Verantwortlichkeit von Muttergesellschaften und Rechtsnachfolgern für Kartellverstöße von Tochtergesellschaften beziehungsweise von erworbenen Unternehmen schließen So soll verhindert werden, dass sich Unternehmen der Zahlung von Geldbußen durch nachträgliche Umstrukturierungen oder Vermögensverschiebungen entziehen können. Den Gesetzentwurf der finden Sie hier.