BMWi veröffentlicht Leitfaden und Berechnungstool zur Losaufteilung


17.09.2014: Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, mittelständische Interessen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen (§ 97 Abs. III des Gesetzes gegen Wettbewerbs-beschränkungen – GWB). Das GWB schreibt öffentlichen Auftraggebern daher vor, Leistungen grundsätzlich in der Menge aufgeteilt (so genannte Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (so genannte Fachlose) zu vergeben. Die Pflicht zur Losbildung stellt öffentliche Auftraggeber immer wieder vor Probleme bei der praktischen Umsetzung. Zum einen müssen öffentliche Auftraggeber klären, wie „Mittelstand“ im konkreten vergaberechtlichen Kontext zu definieren ist. Zum anderen müssen sie entscheiden, welchen Zuschnitt die jeweiligen Lose konkret haben sollen, um noch als mittelstandfreundlich zu gelten. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ein Projektteam, in dem die Auftragsberatungsstellen Hessen und Brandenburg federführend waren, mit der Erarbeitung eines wissenschaftlichen Gutachtens zur mittelstands-gerechten Losaufteilung beauftragt. Die Studie hat ein Onlineberechnungswerkzeug entwickelt, das – auf Basis weniger Angaben durch die Vergabestelle – die optimale Losgröße automatisch berechnet. Die elektronische Berechnungshilfe soll Vergabestellen zur Anwendung empfohlen werden. Das Berechnungstool sowie Erläuterungen hierzu und auch das Gutachten können auf der Website des Wirtschaftsministeriums abgerufen werden. Mit Hilfe des elektronischen Berechnungswerkzeuges kann für verschiedene Branchen und Gewerbe, ausgehend von einem vorgegebenen Gesamtauftrags-volumen sowie der vorgesehenen Leistungszeit, die ideale Losgröße für ein typisches mittelständisches Unternehmen des betroffenen Leistungsbereiches ermittelt werden. Das Berechnungstool basiert auf Zahlenmaterial des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zu Mitarbeiterzahlen, Umsätzen und Produktionswerten verschiedener Branchen und Gewerke. Es geht davon aus, dass von einem Unternehmen sinnvollerweise lediglich verlangt werden kann, maximal die Hälfte seines Jahresumsatzes durch den konkreten öffentlichen Auftrag zu binden. Ein ebenfalls veröffentlichter Leitfaden für Vergabestellen erläutert allgemein den praktischen Umgang mit der Pflicht zur Teillosbildung und stellt Konzeption und Nutzung des Berechnungstools näher vor. In dem Leitfaden werden für ausgewählte Branchen (Gebäudereinigung, IT-Dienstleistungen, Mobiliar, Straßenbau, Elektroinstallation und EDV-Technik) jeweils maximale Losgrößen vorgeschlagen.

Den Schlussbericht zu dem Forschungsvorhaben, das Online-Berechnungstool und den begleitenden Leitfaden finden Sie unter www.bmwi.de/DE/Themen/Wirtschaft/Wettbewerbspolitik/oeffentliche-auftraege,did=640804.html

Quelle: (BMWi); Vergabe Navigator des Bundesanzeiger Verlags, Ausgabe 4/14

 

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