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BMI veröffentlicht Handreichung zum „No-Spy-Erlass“
18.09.2014: Das Bundesministerium des Inneren (BMI) hat im August eine Handreichung zu praktischen Fragen bei der Anwendung und Auslegung des sog. „No-Spy-Erlasses“ veröffentlicht. Der Erlass vom 30.04.2014 richtet sich ausschließlich an das Beschaffungsamt des BMI und sollte bei Vergabeverfahren mit „möglicher Sicherheitsrelevanz“ die Beweisführung des Bundes/BMI (Verfahrensausschluss / Vertragkündigung) gegenüber Bietern erleichtern, die „heimliche Abflüsse schützenswerter Informationen an ausländische Nachrichtendienste“ nicht verbindlich ausschließen können.
Aufgrund der breiten Diskussion sowohl in den Medien als auch in den Interessensverbänden sah sich das BMI veranlasst, nunmehr eine erläuternde Handreichung zu veröffentlichen.
Erlass und Handeichung sind einsehbar unter: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2014/08/no-spy-erlass.html.