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Bitkom Leitfaden Merksätze für elektronische Rechnungen
31.07.2015: Seit dem 1. Juli 2011 hat sich durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 der elektronische Rechnungsaustausch deutlich vereinfacht. Bis zu diesem Zeitpunkt war zwingend die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur oder das EDI-Verfahren für elektronische Rechnungen vorgeschrieben Dies ist jetzt nicht mehr erforderlich, bestimmte Voraussetzungen sind dennoch zu beachten.
Die wichtigsten Regelungen sowie Fragestellungen zur elektronischen Rechnung hat der Bitkom Arbeitskreis ECM-Compliance in zehn Merksätzen in einem Leitfaden zusammengestellt. Den Leitfaden finden Sie hier.