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Bericht zum Stand der Umweltfreundlichkeit im Beschaffungswesen
22.07.2014: Das Umweltbundesamt hat vergangenen Monat einen Bericht mit dem Titel: „Regelungen der Bundesländer auf dem Gebiet der umweltfreundlichen Beschaffung“ veröffentlicht, in dem in einem Ländervergleich die jeweilig existierenden Regelungen zur Förderung der Umweltfreundlichkeit im öffentlichen Auftragswesen dargestellt werden. Aus dem Vergleich geht hervor, dass die Bundesländer Berlin, Bremen und Nordrhein-Westfalen die bisher weitreichendsten Maßnahmen zur Umsetzung verbindlicher Vorschriften zur Umweltfreundlichkeit ergriffen haben. Bei den bisher weniger ambitionierten Bundesländern existieren entweder keine, den Vorgaben des Bundes entsprechenden Verwaltungsvorschriften oder sie erweisen sich in der Praxis aufgrund ihrer Unverbindlichkeit oder begrenzten sachlichen Reichweite als zu wenig durchschlagskräftig. Nach Ansicht des Umweltbundesamtes sind nach dem derzeitigen Stand der Möglichkeiten Soll-Vorschriften und Leitfäden wohl ein taugliches, aber kein ausreichendes Mittel zur Umsetzung einer umweltfreundlichen Beschaffung.