Bericht zum Stand der Umweltfreundlichkeit im Beschaffungswesen‎


22.07.2014: Das Umweltbundesamt hat vergangenen Monat einen Bericht mit dem Titel: ‎‎„Regelungen der Bundesländer auf dem Gebiet der umweltfreundlichen ‎Beschaffung“ veröffentlicht, in dem in einem Ländervergleich die jeweilig ‎existierenden Regelungen zur Förderung der Umweltfreundlichkeit im öffentlichen ‎Auftragswesen dargestellt werden. Aus dem Vergleich geht hervor, dass die ‎Bundesländer Berlin, Bremen und Nordrhein-Westfalen die bisher weitreichendsten ‎Maßnahmen zur Umsetzung verbindlicher Vorschriften zur Umweltfreundlichkeit ‎ergriffen haben. Bei den bisher weniger ambitionierten Bundesländern existieren ‎entweder keine, den Vorgaben des Bundes entsprechenden Verwaltungsvorschriften ‎oder sie erweisen sich in der Praxis aufgrund ihrer Unverbindlichkeit oder begrenzten ‎sachlichen Reichweite als zu wenig durchschlagskräftig. Nach Ansicht des ‎Umweltbundesamtes sind nach dem derzeitigen Stand der Möglichkeiten Soll-‎Vorschriften und Leitfäden wohl ein taugliches, aber kein ausreichendes Mittel zur ‎Umsetzung einer umweltfreundlichen Beschaffung. ‎

 
Den Bericht des Umweltbundesamtes finden Sie ‎hier.‎

 

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