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Auskunftsanspruch privater Anbieter erneut abgelehnt
29.01.2016: Die Auftragsberatungsstellen haben im vergangenen Jahr bereits mehrfach zum Auskunftsanspruch privater Anbieter nach Auftragserteilung berichtet (zuletzt Newsletter Nr. 10, Oktober 2015). Nunmehr hat auch das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht einen entsprechenden Antrag der INLOCON AG, Leipzig, abgelehnt. Antragsgegner waren die Stadtwerke Lübeck GmbH, die der ABST SH den entsprechenden Beschluss zur Verfügung gestellt haben (Az.: 11 B 1/15 vom 02.11.2015). Das Verwaltungsgericht folgte der Argumentation der Stadtwerke Lübeck, wonach der Anbieter INLOCON AG nicht als Vertreter der „Presse“ anzusehen ist und folglich auch nicht Anbieterin von „journalistisch-redaktionellen“ Angeboten ist. Zumindest für Vergabestellen aus Schleswig-Holstein dürfte damit dem vehementen Einfordern von Auftragsinformationen Einhalt geboten worden sein. Der Beschluss des Verwaltungsberichts kann bei der ABST SH angefordert werden: info@abst-sh.de.
Ihr Ansprechpartner:
Volker Romeike, romeike@abst-sh.de, Tel.: 0431/986513 - 0