Seit Januar 2014 gelten die neuen EU-Schwellenwerte


19.12.2013: Zum 1. Januar 2014 werden die EU-Schwellenwerte leicht angehoben (Wir berichteten darüber im Oktober-Newsletter). Diese gelten aufgrund der dynamischen Verweisung in der Vergabeverordnung unmittelbar in Deutschland. Mittlerweile wurden sie zudem im EU-Amtsblatt veröffentlicht:
 

  • Für den Baubereich erhöht sich der Schwellenwert von 5.000.000 Euro auf 5.186.000 Euro.
  • Im Leistungsbereich gelten neu 207.000 Euro statt bisher 200.000 Euro, wie auch für freiberufliche Leistungen.
  • Für Sektorenauftraggeber sind es 414.000 Euro im Vergleich zu 400.000 Euro.

Sie finden die Änderungsverordnung Nr. 1336/2013 unter:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:335:0017:0018:DE:PDF.
 

 

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