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Bayerische Staatsregierung beschließt neue Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragswesen
26.08.2009: Die bayerische Staatsregierung hat im Staatsanzeiger vom 08. Mai 2009 die überarbeiteten "Richtlinien über die Berücksichtigung von Umweltgesichtspunkten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge" bekannt gegeben, welche am 15.05.2009 in Kraft traten. Wesentliche Neuerungen waren dabei die Berücksichtigung des Aspektes der Energieeffizienz in allen Phasen eines Vergabeverfahrens, die Anwendung des Lebenszykluskostenprinzips bei der Wertung der Angebote sowie die Verpflichtung der Bieter zur Vorlage eines Zertifikats bei der Beschaffung von Holzprodukten.
Sie gilt für die Vergabestellen des Staates, der Kommunen, der sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und wird Zuwendungsempfängern als Auflage vorgeschrieben.