Leitfäden der EU-Kommission - Soziale Integration bei öffentlicher Auftragsvergabe


28.01.2011: Die EU-Kommission hat zwei neue Leitfäden zum Thema der Berücksichtigung sozialer Aspekte in der Öffentlichen Auftragsvergabe herausgegeben.

Der eine Leitfaden soll den Behörden helfen, Waren und Dienstleistungen sozial verantwortlich und im Einklang mit den EU-Vorschriften zu beschaffen. Er erläutert, wie in den verschiedenen Phasen der Auftragsvergabe soziale Aspekte berücksichtigt werden können. Damit können die Vergabestellen bei ihren Entscheidungen soziale Aspekte stärker berücksichtigen und gleichzeitig die Gleichbehandlung aller interessierten Bieter in der EU und eine effiziente Verwendung öffentlicher Mittel gewährleisten. Anhand praktischer Beispiele zu vielen verschiedenen sozialen Aspekten wird erklärt, wie die Förderung sozialer Integration im öffentlichen Beschaffungswesen besser verankert werden kann.

In einem weiteren Leitfaden erläutert die Kommission auch die EU-Vorschriften für Organisation und Finanzierung der Daseinsvorsorge. Der Leitfaden erklärt, wie Behörden die Vorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen anwenden und für hochwertige und umfassende soziale Dienstleistungen sorgen können. Er legt dar, unter welchen Voraussetzungen die Erbringung von sozialen Dienstleistungen auf Dienstleister ohne Gewinnerzielungsabsicht beschränkt werden kann und wie die Binnenmarktvorschriften und die Dienstleistungsrichtlinie auf soziale Dienstleistungen anzuwenden sind. In benutzerfreundlicher Weise werden wichtige grundlegende Begriffe wie "Leistungen der Daseinsvorsorge", "allgemeines Interesse" oder "Betrauungsakt" erklärt.
 

Den Pressemitteilung der EU finden Sie hier. Nebenstehend zum Download bereit gestellt haben wir für Sie die beiden Leitfäden. Der Leitfaden zu "Beschaffungen in der Daseinsvorsorge" ist momentan leider nur in englischer Sprache abrufbar.
 
Quelle: Pressemitteilung der EU-Kommission vom 28.01.2011.


 

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