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EU-Konsultation zum Zugang zu öffentlichen Aufträgen
07.06.2011: Die Europäische Kommission konsultiert Behörden, Unternehmen und die Zivilgesellschaft in allen EU-Mitgliedstaaten zu ihren Ansichten über eine neue Politik zum Zugang zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten der EU, wie dies in der Binnenmarktakte vom April 2011 angekündigt worden ist.
Ziel der Konsultation ist es, eine stärkere Verhandlungsposition für die Aushandlung des Zugangs zu den Beschaffungsmärkten anderer Handelspartner zu erhalten. Dies dürfte EU-Unternehmen dabei helfen, Geschäftsmöglichkeiten auszubauen. Ferner sollen mit den Rechtsvorschriften eindeutige Regeln für den Zugang zu öffentlichen Aufträgen aus der EU für Anbieter außerhalb der EU festgelegt werden und damit mehr Rechtssicherheit sowohl für die beschaffenden Behörden in der EU als auch für die voraussichtlichen internationalen Anbieter geschaffen werden.
Die EU hat sich in der Vergangenheit nachdrücklich für eine ehrgeizige Öffnung der internationalen Märkte des öffentlichen Beschaffungswesen eingesetzt. Sie hat sich verpflichtet, für die meisten ausländischen Waren, Dienstleistungen und Unternehmen Zugang zu ihrem Markt für öffentliche Aufträge zu gewähren. Im Gegensatz zur Strategie der EU sind viele Drittländer jedoch eher zurückhaltend, was eine (weitere) Öffnung ihres Marktes für öffentliche Aufträge für den internationalen Wettbewerb anbelangt. Einige Handelspartner haben an protektionistischen Maßnahmen festgehalten, die unter anderem EU-Unternehmen treffen, oder solche eingeführt. Dies beschränkt eindeutig die Geschäftsmöglichkeiten für EU-Unternehmen auf diesen Märkten.
Heute wurde ein Online-Fragebogen freigeschaltet, der bis zum 2. August 2011 ausgefüllt werden kann. Die Antworten werden zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Jahr in Rechtsvorschriften zu diesem Thema einfließen. Zur Konsultation gelangen Sie hier.