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Government Procurement Agreement der WTO reformiert
20.12.2011: Im Vorfeld der 8. WTO-Ministerkonferenz in Genf am 15. Dezember 2011 haben die zuständigen Minister eine umfassende Reform des Übereinkommens über öffentliche Beschaffungen („Government Procurement Agreement“ – GPA) beschlossen. Der gegenseitige Zugang zu den Beschaffungsmärkten der 42 Vertragsparteien wurde ausgeweitet.
In der EU sind die Beschaffungsmärkte seit vielen Jahren offen. In anderen Teilen der Welt werden öffentliche Aufträge vielfach nur an heimische Firmen vergeben. Das WTO-Über- einkommen zum Beschaffungswesen hat ab 1996 die Beschaffungsmärkte in den beteiligten Staaten teilweise liberalisiert. Mit der nun beschlossenen Reform werden die Marktzugangs- möglichkeiten spürbar ausgeweitet. Auch die USA und Japan haben einer weiteren Marktöffnung zugestimmt. Das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen ist ein Abkommen unter dem Dach der Welthandelsorganisation (WTO). Neben der EU und ihren Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien so wichtige Handelspartner wie die USA, Japan, Korea oder die Schweiz. Die Vertragsparteien gewähren sich damit Zugang zu ihren Beschaffungs- märkten, allerdings nur für definierte Teilbereiche. Mit der Reform stehen nun zum Beispiel Unternehmen aus der EU und Deutschland in Zukunft auch öffentliche Aufträge der kanadischen Provinzen und Territorien offen. Gleiches gilt für zahlreiche zusätzliche öffentliche Auftraggeber in Korea, Israel und anderen Staaten. Baudienstleistungen werden nunmehr von allen Vertragsparteien erfasst. Öffentliche Aufträge haben eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung.
In der EU entfallen etwa 14 Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung auf öffentliche Aufträge. Verbesserter Zugang zu öffentlichen Aufträgen in anderen Staaten nützt daher der europäischen und deutschen Wirtschaft. Weitere Informationen zum Government Procurement Agreement können hier abgerufen werden.