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Gemeinsamer Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten
03.02.2011: In einem Gemeinsamen Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten vom 22. Dezember 2010 haben das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi), das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), das Bundesumweltministerium (BMU) sowie das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) geregelt, dass weiterhin bei allen Beschaffungsmaßnahmen nach Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) sowie Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) in der jeweils geltenden Fassung nur Holz aus zertifizierten Beständen zu beschaffen ist.
Mit Schreiben vom 28.01.2011 hat das BMVBS zur näheren Erläuterung darauf hingewiesen, dass Holzprodukte, die durch die Bundesverwaltung beschafft werden, nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen müssen. Der Nachweis ist vom Bieter durch Vorlage eines Zertifikats von FSC, PEFC, eines vergleichbaren Zertifikats oder durch Einzelnachweise zu erbringen. Vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise werden anerkannt, wenn vom Bieter nachgewiesen wird, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC erfüllt werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Gemeinsamen Erlass vom 22.12.2010.